EigentümerversammlungDie neue Online-Eigentümerversammlung (Teil 1)
| Das WEMoG hat in § 23 Abs. 1 S. 2 WEG n. F. eine Beschlusskompetenz zur Einführung der Online-Teilnahme an der Eigentümerversammlung geschaffen. Der Gesetzgeber hat eine Gesetzesänderung auf den Weg gebracht, die darüber hinaus geht und eine reine Online-Versammlung ermöglichen soll. Die Gesetzesänderung, die im Bundestag beschlossen wurde, muss noch durch den Bundesrat und im BGBl. verkündet werden. Teil 1 des Beitrags verschafft einen Überblick über die aktuelle Rechtslage. Teil 2 zeigt die Neuerungen und gibt einen Ausblick auf deren Auswirkungen auf die Praxis. |
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AUSGABE: MK 10/2024, S. 197 · ID: 50155416