WEG-NovelleNutzungen und Kosten bei baulichen Veränderungen: der neue § 21 WEG
| In MK 22, 99, haben wir über die Kostentragung nach § 21 Abs. 1 WEG n.F. für bauliche Veränderungen nach § 20 Abs. 2 WEG n.F. berichtet. Der folgende Beitrag schließt hieran an und behandelt die Kostentragungspflicht und Nutzungsziehung aller Wohnungseigentümer nach § 21 Abs. 2 WEG n.F. |
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AUSGABE: MK 7/2022, S. 137 · ID: 48408768