ZwangsräumungDer „Schlüssel“ zur Räumung: Bei klarem Vergleich vollstreckt der Vermieter nicht voreilig
Abruf-Nr. 205843
| Vor diesem Problem steht der Vermieter immer wieder: Obwohl er zur Räumung verpflichtet ist, räumt der Mieter die Wohnung nicht vollständig. Der Vermieter will nicht warten und ist auch zeitlich unter Druck. Der Mieter argumentiert – wie häufig –, dass Möbelstücke „vergessen“ werden können und der Vermieter nicht einfach sofort zwangsräumen darf. Es ist aber nicht Sache des Vermieters, nach einem Räumungsvergleich zu „erinnern“, bis die Wohnung endlich leer ist. Das hat der BGH bestätigt (17.10.18, I ZB 13/18, Abruf-Nr. 205843). |

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AUSGABE: MK 7/2022, S. 125 · ID: 48358621
