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UmsatzsteuerÜberhöhter Steuerausweis an Endverbraucher: Keine Steuerschuld nach EuGH-Rechtsprechung

Abo-Inhalt18.04.20233411 Min. LesedauerVon Dipl.-Finw. (FH) Thomas Meurer, Baesweiler

| Bei einem zu hohen Steuerausweis gibt es im Bereich der „Strafsteuer“ nach § 14c Abs. 1 UStG bislang eine strenge Auslegung durch die Finanzverwaltung und auch durch die BFH-Rechtsprechung. Dies könnte sich nun aufgrund eines Urteils des EuGH (8.12.22, C-378/21, Abruf-Nr. 233527) ändern. |

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AUSGABE: MBP 5/2023, S. 82 · ID: 49225492

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