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BilanzierungMitarbeiterboni ohne Rechtsanspruch: Rückstellung dennoch möglich

Abo-Inhalt26.04.20234251 Min. LesedauerVon Dipl.-Bw. (FH) StB Christian Westhoff, Datteln

| Eine Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten (§ 249 Abs. 1 S. 1 HGB) setzt u. a. voraus, dass mehr Gründe für als gegen eine Inanspruchnahme sprechen („more likely than not“). Nach einer Entscheidung des FG Münster (16.11.22, 13 K 3467/19 F, Abruf-Nr. 233626) kann sich eine hinreichende Wahrscheinlichkeit für die Entstehung einer Verbindlichkeit auch aus der seit Jahren bestehenden ständigen Übung ergeben, Mitarbeiterboni ohne rechtliche Verpflichtung auszuzahlen. Die Revision wurde nicht zugelassen. |

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AUSGABE: MBP 5/2023, S. 77 · ID: 49306894

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