Der praktische FallNeues Wahlrecht bei Fotovoltaikanlagen rechtssicher ausüben
Abruf-Nr. 225592
| Mit kleinen Fotovoltaikanlagen (PV-Anlagen) lassen sich – wenn überhaupt – nur kleine Gewinne erzielen. Ungeachtet der Größe der Anlage verursachen sie jedoch aufseiten der Finanzverwaltung und der Steuerpflichtigen Verwaltungsaufwand. Vor diesem Hintergrund ist das neue Wahlrecht in Bezug auf die Gewinnerzielungsabsicht (Liebhaberei) sehr zu begrüßen (vgl. BMF 29.10.21, IV C 6 - S 2240/19/10006 :006, Abruf-Nr. 225592). Der praktische Fall stellt die neuen Spielregeln vor. |
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AUSGABE: MBP 3/2022, S. 47 · ID: 47915753
