Doppelte HaushaltsführungKosten der Unterkunft: Zweitwohnungsteuer fällt unter die 1.000 EUR-Grenze
Abruf-Nr. 240677
| Im Rahmen einer inländischen doppelten Haushaltsführung ist der Werbungskostenabzug von Unterkunftskosten auf 1.000 EUR monatlich beschränkt (§ 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 5 S. 4 EStG). Der BFH (13.12.23, VI R 30/21, Abruf-Nr. 240677) hat nun entschieden, dass unter diesen Höchstbetrag auch eine für die Wohnung am Beschäftigungsort zu entrichtende Zweitwohnungsteuer fällt. |
1. Sachverhalt
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AUSGABE: MBP 6/2024, S. 94 · ID: 49994643
