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Doppelte HaushaltsführungKosten der Unterkunft: Zweitwohnungsteuer fällt unter die 1.000 EUR-Grenze

Abo-Inhalt15.05.202452 Min. LesedauerVon StB Dipl.-Finw. (FH) Karl-Heinz Günther, Übach-Palenberg

| Im Rahmen einer inländischen doppelten Haushaltsführung ist der Werbungskostenabzug von Unterkunftskosten auf 1.000 EUR monatlich beschränkt (§ 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 5 S. 4 EStG). Der BFH (13.12.23, VI R 30/21, Abruf-Nr. 240677) hat nun entschieden, dass unter diesen Höchstbetrag auch eine für die Wohnung am Beschäftigungsort zu entrichtende Zweitwohnungsteuer fällt. |

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AUSGABE: MBP 6/2024, S. 94 · ID: 49994643

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