GewerbesteuerGewerbesteuerliche Hinzurechnung bei Messestandflächen: BFH sorgt für Klarheit
. 229889
| Viele Mandanten präsentieren ihr Unternehmen auf Messen. Fraglich war bis dato, ob die Anmietung der Messestandfläche zur gewerbesteuerlichen Hinzurechnung nach § 8 Nr. 1 Buchst. e GewStG führt. Nun entschied der BFH (23.3.22, III R 14/21, Abruf-Nr. 229889), dass es darauf ankommt, ob der Mandant die Messestandfläche zwingend benötigt. Falls nein, handelt es sich nicht um (fiktives) Anlagevermögen und es ist keine Hinzurechnung vorzunehmen. |
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AUSGABE: MBP 10/2022, S. 168 · ID: 48481398