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Pauschbeträge nach § 33b EStGAlles Wichtige zur Neuregelung des Pflege-Pauschbetrags ab dem VZ 2021

Abo-Inhalt22.02.20221298 Min. LesedauerVon Dipl.-Finw. Marvin Gummels, Hage

| Im Zusammenhang mit der Erhöhung der Behinderten-Pauschbeträge wurde auch der Pflege-Pauschbetrag nach § 33b Abs. 6 EStG reformiert (BGBl I 20, 2770). Neben einer erheblichen Erhöhung des Abzugsbetrags wurden auch die Abzugsvoraussetzungen angepasst, sodass nun deutlich mehr Steuerpflichtige profitieren können. Erstmals zu beachten sind die neuen Anforderungen im VZ 2021, also mit der Steuererklärung für 2021. MBP zeigt, unter welchen Voraussetzungen Ihre Mandanten den lukrativen Pauschbetrag erhalten. |

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AUSGABE: MBP 3/2022, S. 44 · ID: 47891287

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