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VerfahrensrechtÄnderungsmöglichkeiten für den Steuerpflichtigen nach Ablauf der Einspruchsfrist

Abo-Inhalt02.10.2024197 Min. LesedauerVon StB Dipl.-Finw. (FH) Karl-Heinz Günther, Übach-Palenberg

| Mit Ablauf der Einspruchsfrist werden Steuerbescheide zwar formell rechtskräftig, jedoch nicht unbedingt auch materiell bestandskräftig. Denn sofern eine Änderungsnorm der AO greift (§§ 129, 164, 172 ff. AO), kann der Steuerpflichtige innerhalb der Festsetzungs-/Feststellungsfrist einen Änderungsantrag zu seinen Gunsten stellen. Der Beitrag gibt hierzu einen Überblick. |

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AUSGABE: MBP 10/2024, S. 170 · ID: 50074515

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