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LohnsteuerZahlungen eines Klinikdirektors an Angestellte für Zusatzarbeit

07.09.20092 Min. Lesedauer IWW

Nutzt ein Klinikdirektor im Rahmen seiner freiberuflichen Nebentätigkeit die Arbeitskraft einer Büroangestellten der Klinik und zahlt er ihr dafür ein Entgelt, handelt es sich nicht um steuerfreie Trinkgelder. Das hat das FG Hamburg (FG) entschieden. Im Urteilsfall führte der Klinikdirektor Fortbildungsveranstaltungen als freiberuflicher Dozent für niedergelassene Ärzte und Krankenhausärzte durch. Die Büroangestellte der Klinik unterstützte ihn dabei in technischer und organisatorischer Hinsicht. Als Anerkennung für ihren Einsatz und die zufriedenstellende Erledigung erhielt sie ohne rechtliche oder vertragliche Verpflichtung ca. 1.000 Euro im Jahr von ihm. Weil das Verhältnis der Büroangestellten zu dem Klinikdirektor nicht mit dem zu einem Gast oder Kunden vergleichbar sei, könne das Entgelt kein Trinkgeld sein, entschied das FG. (rechtskräftiges Urteil vom 30.3.2009, Az: 6 K 45/08)(Abruf-Nr. 092279092279)

AUSGABE: LGP 9/2009, S. 145 · ID: 129828

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