DienstwagenWenige Fahrten zur Arbeitsstätte - neues Verfahren anhängig
Das FG Hessen hat erneut entschieden, dass bei monatlich deutlich weniger als 15 Fahrten mit dem Dienstwagen zur Arbeitsstätte nicht die 0,03-Prozent zu versteuern sind. Vielmehr sind pro Fahrt 0,002 Prozent des Listenpreises je Entfernungskilometer anzusetzen (§ 8 Abs. 2 Satz 5 EStG).
Das FG Hessen hat erneut entschieden, dass bei monatlich deutlich weniger als 15 Fahrten mit dem Dienstwagen zur Arbeitsstätte nicht die 0,03-Prozent zu versteuern sind. Vielmehr sind pro Fahrt 0,002 Prozent des Listenpreises je Entfernungskilometer anzusetzen (§ 8 Abs. 2 Satz 5 EStG).
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AUSGABE: LGP 7/2009, S. 109 · ID: 128288