ArbeitsentgeltVerrechnung übertariflicher Zulagen mit Tariflohnerhöhungen
Wenn nichts anderes vereinbart wurde, kann ein Arbeitgeber eine übertarifliche Zulage auch (rückwirkend) mit Tariflohnerhöhungen verrechnen. Etwas anderes gilt nur, wenn dem Arbeitnehmer vertraglich ein selbstständiger Entgeltbestandteil neben dem jeweiligen Tarifentgelt zugesagt worden ist.
Wenn nichts anderes vereinbart wurde, kann ein Arbeitgeber eine übertarifliche Zulage auch (rückwirkend) mit Tariflohnerhöhungen verrechnen. Etwas anderes gilt nur, wenn dem Arbeitnehmer vertraglich ein selbstständiger Entgeltbestandteil neben dem jeweiligen Tarifentgelt zugesagt worden ist. Allein in der tatsächlichen Zahlung der übertariflichen Zulage liegt keine vertragliche Abrede, wonach die Zulage auch nach einer Tariflohnerhöhung als selbstständiger Lohnbestandteil neben dem jeweiligen Tariflohn gezahlt werden soll.
Weiter mit Account
- Alle Beiträge bei AS Advostart ohne Einschränkung verfügbar
- Zugriff auf den AS-Kompass
- Einmalige Registrierung für alle IWW-Websites
AUSGABE: LGP 4/2009, S. 57 · ID: 125924