Steuerfalle vermeidenVergütungen an Nationalspieler: Abgabenpflichten liegen beim Stammverein
Auf eine Steuerfalle für Mannschaftssportvereine weist die LFD Thüringen hin: Vereine, die Spieler für die Nationalmannschaft abstellen, müssen für Verbandsvergütungen, die die Spieler im Rahmen internationaler Wettbewerbe erhalten, die Lohnsteuer abführen.
Auf eine Steuerfalle für Mannschaftssportvereine weist die LFD Thüringen hin: Vereine, die Spieler für die Nationalmannschaft abstellen, müssen für Verbandsvergütungen, die die Spieler im Rahmen internationaler Wettbewerbe erhalten, die Lohnsteuer abführen.
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AUSGABE: LGP 11/2009, S. 188 · ID: 131403