Abschluss der LohnkontenElektronische Lohnsteuerbescheinigung
Arbeitgeber sind verpflichtet für jeden Arbeitnehmer ein Lohnkonto zu führen. In das Lohnkonto sind die für den Lohnsteuerabzug und die Lohnsteuerzerlegung erforderlichen Merkmale aus der Lohnsteuerkarte oder aus einer entsprechenden Bescheinigung zu übernehmen. Für jeden Monat der Lohnzahlung sind im Lohnkonto die Art und Höhe des gezahlten Arbeitslohns einschließlich der steuerfreien Bezüge sowie die einbehaltene oder übernommene Lohnsteuer einzutragen. Das Lohnkonto ist zum Jahresende abzuschließen.
Vor der Dezemberabrechnung sollten die Eintragungen und die Behandlung einzelner Lohnbestandteile noch einmal überprüft werden. Besonderer Augenmerk sollte dabei auf die Änderungen zum Vorjahr gelegt werden. Für 2004 wären dies vor allem:
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AUSGABE: LGP 12/2004, S. 206 · ID: 111014