Neue Eckdaten beachtenGeringfügige Beschäftigungen
Am 1. Januar 2005 ändern sich die Beitragsbemessungsgrenzen und andere maßgebende Rechengrößen für die Sozialversicherung. Nachfolgend finden Sie die Eckdaten für 2005.
Die monatlichen Beitragsbemessungsgrenzen steigen um 50 Euro für die Renten- und Arbeitslosenversicherung bzw. um 37,50 Euro (Kranken- und Pflegeversicherung). Für 2005 ergeben sich folgende Grenzen:
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AUSGABE: LGP 12/2004, S. 210 · ID: 111016
