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BFH hat entschiedenTarifbegünstigung auch für eine Abfindung wegen Verringerung der Arbeitszeit

Abo-Inhalt11.01.20104 Min. Lesedauer IWW

Auch eine wegen Verringerung der wöchentlichen Arbeitszeit gezahlte Abfindung kann tarifbegünstigt sein. Das hat der BFH entschieden und damit eine Entscheidung des FG Berlin-Brandenburg aufgehoben.

Auch eine wegen Verringerung der wöchentlichen Arbeitszeit gezahlte Abfindung kann tarifbegünstigt sein. Das hat der BFH entschieden und damit eine Entscheidung des FG Berlin-Brandenburg aufgehoben.

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AUSGABE: LGP 1/2010, S. 6 · ID: 132729

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