BFH hat entschiedenTarifbegünstigung auch für eine Abfindung wegen Verringerung der Arbeitszeit
Auch eine wegen Verringerung der wöchentlichen Arbeitszeit gezahlte Abfindung kann tarifbegünstigt sein. Das hat der BFH entschieden und damit eine Entscheidung des FG Berlin-Brandenburg aufgehoben.
Auch eine wegen Verringerung der wöchentlichen Arbeitszeit gezahlte Abfindung kann tarifbegünstigt sein. Das hat der BFH entschieden und damit eine Entscheidung des FG Berlin-Brandenburg aufgehoben.
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AUSGABE: LGP 1/2010, S. 6 · ID: 132729