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Sachbezug Rabattfreibetrag: Kann ihn auch eine nur Arbeitnehmer beschäftigende konzernangehörige Dienstleistungsgesellschaft nutzen?

17.02.20261 Min. Lesedauer IWW

Der Rabattfreibetrag nach § 8 Abs. 3 S. 2 EStG kann auch in Anspruch genommen werden, wenn der Arbeitgeber den Verkauf der rabattierten Ware an Endverbraucher im Namen und auf Rechnung einer anderen (Konzern-)Gesellschaft vermittelt. Dies hat das FG Niedersachsen entschieden.

Die klagende Arbeitgeberin A ist eine Dienstleistungsgesellschaft. Sie gehört zur X‑Gruppe. A führt einen Markt. Sämtliche Geschäfte schließt und vermittelt sie im Namen und auf Rechnung der X-GmbH. Die Arbeitnehmer der A erhalten Personalrabatte auf Waren in allen X-Märkten. Das Finanzamt vertrat die Auffassung, dass der Rabattfreibetrag i. S. v. § 8 Abs. 3 EStG nicht anwendbar sei, da die A weder Herstellerin noch Vertreiberin der Waren sei. Das FG kommt dagegen zum Schluss, dass für die den Arbeitnehmern der A gewährten Rabatte der Freibetrag nach § 8 Abs. 3 S. 2 EStG zu berücksichtigen ist. Der Tatbestand von § 8 Abs. 3 S. 1 EStG sei erfüllt, weil die Arbeitnehmer der A aufgrund des mit ihr bestehenden Dienstverhältnisses Waren verbilligt erhalten haben, die die A nicht überwiegend für den Bedarf der Arbeitnehmer vertrieben und eine Pauschalversteuerung nicht stattgefunden hat (FG Niedersachsen, Urteil vom 10.12.2025, Az. 3 K 78/25, Abruf-Nr. 252127).

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AUSGABE: LGP 3/2026, S. 75 · ID: 50686958

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