Logo IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft
Anmelden
  1. Startseite
  2. LGP Löhne und Gehälter professionell
  3. Pauschale Nachtzuschläge bei ausschließlicher Nachtarbeit

Juli 2008

LohnzuschlägePauschale Nachtzuschläge bei ausschließlicher Nachtarbeit

Abo-Inhalt07.07.20083 Min. Lesedauer IWW

Arbeitet ein Arbeitnehmer ausschließlich nachts, können auch pauschal zum Grundlohn gezahlte Nachtarbeitszuschläge nach § 3b EStG steuerfrei sein.

Arbeitet ein Arbeitnehmer ausschließlich nachts, können auch pauschal zum Grundlohn gezahlte Nachtarbeitszuschläge nach § 3b EStG steuerfrei sein. Im Fall vor dem FG Münster ging es um eine Bäckerei. Die Bäcker­gesellen arbeiteten ausschließlich in den Nachtstunden. Sie erhielten einen Brutto­lohn und feste monatliche Zahlungen als Nachtzuschlag. Um die Nachtarbeit im Urteilsfall nachzuweisen, war aus Sicht des FG keine Einzelabrechnung erforderlich; denn abzüglich der Fehltage (= kein steuerfreier Nachtzuschlag möglich) hätten die Bäckergesellen über das Jahr gesehen weit höhere Zuschläge steuerfrei erhalten können, als ihnen tatsächlich vom Arbeitgeber gezahlt wurden.

Weiter mit Account

  • Alle Beiträge bei AS Advostart ohne Einschränkung verfügbar
  • Zugriff auf den AS-Kompass
  • Einmalige Registrierung für alle IWW-Websites
Kostenlos registrierenEinloggen

AUSGABE: LGP 7/2008, S. 109 · ID: 120340

Drucken
Zitieren

Beitrag teilen

Link
E-Mail
X
LinkedIn
Xing
Heft-Reader
2008
Logo IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft
Praxiswissen auf den Punkt gebracht
Bildrechte