Rentner Hinzuverdienstgrenzen Ost ändern sich durch Rentenerhöhung
Durch die Rentenerhöhung zum 1. Juli 2008 ändern sich die Hinzuverdienstgrenzen für die neuen Bundesländer.
Durch die Rentenerhöhung zum 1. Juli 2008 ändern sich die Hinzuverdienstgrenzen für die neuen Bundesländer. Zwar sind die Hinzuverdienstgrenzen grundsätzlich von der Bezugsgröße und nicht vom Rentenwert abhängig. Die Hinzuverdienstgrenzen für die neuen Bundesländer werden aber anhand des Quotienten der Rentenwerte ermittelt. Und aufgrund von Rundungen ändert sich dieser Quotient zum 1. Juli 2008 geringfügig.
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AUSGABE: LGP 7/2008, S. 113 · ID: 120351
