LohnzuschlägePauschale Nachtzuschläge bei ausschließlicher Nachtarbeit
Arbeitet ein Arbeitnehmer ausschließlich nachts, können auch pauschal zum Grundlohn gezahlte Nachtarbeitszuschläge nach § 3b EStG steuerfrei sein.
Arbeitet ein Arbeitnehmer ausschließlich nachts, können auch pauschal zum Grundlohn gezahlte Nachtarbeitszuschläge nach § 3b EStG steuerfrei sein. Im Fall vor dem FG Münster ging es um eine Bäckerei. Die Bäckergesellen arbeiteten ausschließlich in den Nachtstunden. Sie erhielten einen Bruttolohn und feste monatliche Zahlungen als Nachtzuschlag. Um die Nachtarbeit im Urteilsfall nachzuweisen, war aus Sicht des FG keine Einzelabrechnung erforderlich; denn abzüglich der Fehltage (= kein steuerfreier Nachtzuschlag möglich) hätten die Bäckergesellen über das Jahr gesehen weit höhere Zuschläge steuerfrei erhalten können, als ihnen tatsächlich vom Arbeitgeber gezahlt wurden.
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AUSGABE: LGP 7/2008, S. 109 · ID: 120340