Logo IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft
Anmelden
  1. Startseite
  2. LGP Löhne und Gehälter professionell
  3. Neue Umzugskostenpauschalen ab dem 1. Januar 2008

WerbungskostenNeue Umzugskostenpauschalen ab dem 1. Januar 2008

Abo-Inhalt05.02.20093 Min. Lesedauer IWW

Aufwendungen für beruflich bedingte Umzüge können Arbeitnehmer steuer­mindernd als Werbungskosten abziehen. Das BMF hat jetzt die für die sonstigen Umzugskosten geltenden Pauschalen und die maximal abzugsfähigen umzugsbedingten Unterrichtskosten für Kinder rückwirkend zum 1. Januar 2008 erhöht.

Aufwendungen für beruflich bedingte Umzüge können Arbeitnehmer steuer­mindernd als Werbungskosten abziehen. Das BMF hat jetzt die für die sonstigen Umzugskosten geltenden Pauschalen (§ 10 Abs. 1 Bundesumzugskostengesetz [BUKG]) und die maximal abzugsfähigen umzugsbedingten Unterrichtskosten für Kinder (§ 9 Abs. 2 BUKG) rückwirkend zum 1. Januar 2008 erhöht. Im Einzelnen gelten folgende Werte:

Weiter mit Account

  • Alle Beiträge bei AS Advostart ohne Einschränkung verfügbar
  • Zugriff auf den AS-Kompass
  • Einmalige Registrierung für alle IWW-Websites
Kostenlos registrierenEinloggen

AUSGABE: LGP 2/2009, S. 23 · ID: 124388

Drucken
Zitieren

Beitrag teilen

Link
E-Mail
X
LinkedIn
Xing
Heft-Reader
2009
Logo IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft
Praxiswissen auf den Punkt gebracht
Bildrechte