AuszubildendeMinijob trotz Berufsausbildungsbeihilfe oder Ausbildungsgeld
Erhalten Auszubildende Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) oder Ausbildungsgeld, dürfen sie seit dem 1. August 2008 bis zu 400 Euro mit einem Minijob dazuverdienen, ohne dass die Unterstützung gekürzt wird.
Erhalten Auszubildende Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) oder Ausbildungsgeld, dürfen sie seit dem 1. August 2008 bis zu 400 Euro mit einem Minijob dazuverdienen, ohne dass die Unterstützung gekürzt wird. Grund ist eine Erhöhung der Freibeträge. (Bundesagentur für Arbeit, Handlungsempfehlung/Geschäftsanweisung 04/2008)(Abruf-Nr. 082945082945)
Weiter mit Account
- Alle Beiträge bei AS Advostart ohne Einschränkung verfügbar
- Zugriff auf den AS-Kompass
- Einmalige Registrierung für alle IWW-Websites
AUSGABE: LGP 10/2008, S. 166 · ID: 121976