LSG gibt Arbeitgeber RechtKeine Haftung des Firmenübernehmers für „vergessene“ SV-Beiträge des Vorgängers
Übernimmt ein Unternehmer eine Firma, haftet er nicht für rückständige Sozialversicherungsbeiträge (SV-Beiträge) seines Vorgängers. Das hat das LSG Rheinland-Pfalz entschieden.
Übernimmt ein Unternehmer eine Firma, haftet er nicht für rückständige Sozialversicherungsbeiträge (SV-Beiträge) seines Vorgängers. Das hat das LSG Rheinland-Pfalz entschieden.
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AUSGABE: LGP 10/2008, S. 180 · ID: 121982