KrankenversicherungKnappschaftliche Krankenversicherung wird frei wählbar
Vom 1. April 2007 an steht die knappschaftliche Krankenversicherung jedem offen. Bisher war sie nur für die im Bergbau Beschäftigten die zuständige Krankenkasse. Möglich macht das die Gesundheitsreform („Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung“; Abruf-Nr 070687070687)
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AUSGABE: LGP 4/2007, S. 56 · ID: 87904