FG Köln mit „innovativer“ EntscheidungNeue Wege zur Besteuerung von Mahlzeiten während einer betrieblicher Fortbildung?
Das FG Köln sorgt mit einer überraschenden Entscheidung zur Besteuerung des geldwerten Vorteils für Mahlzeiten während einer betrieblichen Fortbildung für Unruhe. Noch handelt es sich dabei um eine Einzelmeinung. Sowohl die Finanzverwaltung als auch die Literatur vertreten eine andere Auffassung. Interessant ist der Ansatz des FG aber allemal ...
Zwar lohnsteuerpflichtiger geldwerter Vorteil ...
Weiter mit Account
- Alle Beiträge bei AS Advostart ohne Einschränkung verfügbar
- Zugriff auf den AS-Kompass
- Einmalige Registrierung für alle IWW-Websites
AUSGABE: LGP 4/2007, S. 60 · ID: 87913