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LSG gibt Arbeitgeber RechtKeine Haftung des Firmenübernehmers für „vergessene“ SV-Beiträge des Vorgängers

Abo-Inhalt06.10.20086 Min. Lesedauer IWW

Übernimmt ein Unternehmer eine Firma, haftet er nicht für rückständige Sozialversicherungsbeiträge (SV-Beiträge) seines Vorgängers. Das hat das LSG Rheinland-Pfalz entschieden.

Übernimmt ein Unternehmer eine Firma, haftet er nicht für rückständige Sozialversicherungsbeiträge (SV-Beiträge) seines Vorgängers. Das hat das LSG Rheinland-Pfalz entschieden.

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AUSGABE: LGP 10/2008, S. 180 · ID: 121982

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