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LohnsteuerpauschalierungKantinenmahlzeiten und Essensmarken: Wann die Lohnsteuer pauschaliert werden kann

Top-BeitragAbo-Inhalt22.01.20258 Min. LesedauerVon Dipl.-Finanzwirt Marvin Gummels, Hage

| Normalerweise erfolgt der Steuerabzug nach den ELStAM des Arbeitnehmers. In vielen Varianten ist es aber auch möglich, die Steuer pauschal zu erheben. LGP nimmt die Lohnsteuerpauschalierung daher in einer Beitragsserie in den Fokus. Der zweite Teil beschäftigt sich mit der arbeitstäglichen Mahlzeitengestellung im Betrieb des Arbeitgebers. Sie erfahren, wann die Lohnsteuer bei Kantinenmahlzeiten und Essensmarken pauschaliert werden kann. |

Kantine_1.png (Bild: Canva)
Bild: Canva

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AUSGABE: LGP 2/2025, S. 40 · ID: 50289296

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