Logo IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft
Anmelden
  1. Startseite
  2. LGP Löhne und Gehälter professionell
  3. Insolvenzgeldumlage steigt von 0,1 Prozent auf 0,41 Prozent

Insolvenzgeld Insolvenzgeldumlage steigt von 0,1 Prozent auf 0,41 Prozent

11.01.20101 Min. Lesedauer IWW

Seit 1. Januar 2010 müssen Arbeitgeber eine Insolvenzgeldumlage in Höhe von 0,41 Prozent statt bisher 0,1 Prozent der Bruttolöhne monatlich an die Einzugstelle abführen. (Verordnung zur Festsetzung des Umlagesatzes für das Insolvenzgeld für das Kalenderjahr 2010)

Seit 1. Januar 2010 müssen Arbeitgeber eine Insolvenzgeldumlage in Höhe von 0,41 Prozent statt bisher 0,1 Prozent der Bruttolöhne monatlich an die Einzugstelle abführen. (Verordnung zur Festsetzung des Umlagesatzes für das Insolvenzgeld für das Kalenderjahr 2010)(Abruf-Nr. 094147094147)

AUSGABE: LGP 1/2010, S. 5 · ID: 132728

Drucken
Zitieren

Beitrag teilen

Link
E-Mail
X
LinkedIn
Xing
Heft-Reader
2010
Logo IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft
Praxiswissen auf den Punkt gebracht
Bildrechte