Insolvenzgeld Insolvenzgeldumlage steigt von 0,1 Prozent auf 0,41 Prozent
Seit 1. Januar 2010 müssen Arbeitgeber eine Insolvenzgeldumlage in Höhe von 0,41 Prozent statt bisher 0,1 Prozent der Bruttolöhne monatlich an die Einzugstelle abführen. (Verordnung zur Festsetzung des Umlagesatzes für das Insolvenzgeld für das Kalenderjahr 2010)
Seit 1. Januar 2010 müssen Arbeitgeber eine Insolvenzgeldumlage in Höhe von 0,41 Prozent statt bisher 0,1 Prozent der Bruttolöhne monatlich an die Einzugstelle abführen. (Verordnung zur Festsetzung des Umlagesatzes für das Insolvenzgeld für das Kalenderjahr 2010)(Abruf-Nr. 094147094147)
AUSGABE: LGP 1/2010, S. 5 · ID: 132728