SonderzuwendungenGleichheitsgrundsatz bei Sonderzahlungen
Bietet ein Arbeitgeber nur solchen Arbeitnehmern eine vertragliche Sonderzahlung (im Urteilsfall Weihnachtsgeld) an, die zuvor einer Entgeltreduzierung und Arbeitszeitverlängerung zugestimmt hatten, verletzt er den arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz, entschied das BAG.
Bietet ein Arbeitgeber nur solchen Arbeitnehmern eine vertragliche Sonderzahlung (im Urteilsfall Weihnachtsgeld) an, die zuvor einer Entgeltreduzierung und Arbeitszeitverlängerung zugestimmt hatten, verletzt er den arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz, entschied das BAG.
Weiter mit Account
- Alle Beiträge bei AS Advostart ohne Einschränkung verfügbar
- Zugriff auf den AS-Kompass
- Einmalige Registrierung für alle IWW-Websites
AUSGABE: LGP 7/2008, S. 112 · ID: 120348