BFH mit überraschender EntscheidungGeldwerter Vorteil ist nicht anhand der unverbindlichen Preisempfehlung zu ermitteln
Verkauft ein Autohersteller oder -händler an seine Arbeitnehmer verbilligt Neufahrzeuge, ist der geldwerte Vorteil unter Berücksichtigung eines händlerüblichen Rabatts zu ermitteln und nicht ausgehend von der unverbindlichen Preisempfehlung des Herstellers. Diese erfreuliche und etwas überraschende Entscheidung hat der BFH getroffen.
Verkauft ein Autohersteller oder -händler an seine Arbeitnehmer verbilligt Neufahrzeuge, ist der geldwerte Vorteil unter Berücksichtigung eines händlerüblichen Rabatts zu ermitteln und nicht ausgehend von der unverbindlichen Preisempfehlung des Herstellers. Diese erfreuliche und etwas überraschende Entscheidung hat der BFH jetzt getroffen.
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AUSGABE: LGP 10/2009, S. 167 · ID: 130665