Weniger LohnsteuerBerücksichtigung der Vorsorgeaufwendungen im Lohnsteuerabzugsverfahren ab 2010
Ab 2010 können Arbeitnehmer die Beiträge zur Kranken- und Pflegepflichtversicherung in einem größeren Umfang als bisher steuermindernd geltend machen. Damit die Arbeitnehmer bereits im Lohnsteuerabzugsverfahren davon profitieren, wird auch die Vorsorgepauschale ab 2010 angepasst.
Ab 2010 können Arbeitnehmer die Beiträge zur Kranken- und Pflegepflichtversicherung in einem größeren Umfang als bisher steuermindernd geltend machen (Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung; Abruf-Nr. 092204092204). Damit die Arbeitnehmer bereits im Lohnsteuerabzugsverfahren davon profitieren, wird auch die Vorsorgepauschale ab 2010 angepasst.
Weiter mit Account
- Alle Beiträge bei AS Advostart ohne Einschränkung verfügbar
- Zugriff auf den AS-Kompass
- Einmalige Registrierung für alle IWW-Websites
AUSGABE: LGP 10/2009, S. 170 · ID: 130666