BAG hat entschiedenFreiwilligkeitsvorbehalt bei Sonderzuwendungen
Freiwilligkeitsvorbehalte bei Sonderzahlungen sind uneingeschränkt zulässig. Das ist die Kernaussage eines BAG-Urteils. Damit hat es eine bedeutende offene Streitfrage zur Inhaltskontrolle von Arbeitsverträgen geklärt.
Freiwilligkeitsvorbehalte bei Sonderzahlungen sind uneingeschränkt zulässig. Das ist die Kernaussage eines BAG-Urteils. Damit hat es eine bedeutende offene Streitfrage zur Inhaltskontrolle von Arbeitsverträgen geklärt (Urteil vom 30.7.2008, Az: 10 AZR 606/07; Abruf-Nr. 082690082690).
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AUSGABE: LGP 3/2009, S. 54 · ID: 125273