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Anhängiges BSG-VerfahrenErfolgsabhängige Provisionen: Eltern müssen Berücksichtigung oftmals einfordern!

Abo-Inhalt08.10.20096 Min. Lesedauer IWW

Erhalten Eltern neben einem fixen Grundgehalt Provisionen, berück­sichtigen die Elterngeldstellen diese Gehaltsbestandteile oftmals nicht bei der Bemessungsgrundlage für das Elterngeld. Das sollten sich die Eltern nicht gefallen lassen. Beim BSG ist inzwischen ein entsprechendes Verfahren anhängig, auf das sie ihren Widerspruch stützen können.

Erhalten Eltern neben einem fixen Grundgehalt Provisionen, berück­sichtigen die Elterngeldstellen diese Gehaltsbestandteile oftmals nicht bei der Bemessungsgrundlage für das Elterngeld. Das sollten sich die Eltern nicht gefallen lassen. Beim BSG ist inzwischen ein entsprechendes Verfahren anhängig, auf das sie ihren Widerspruch stützen können.

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AUSGABE: LGP 10/2009, S. 178 · ID: 130668

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