BFH bestätigt Rechtsprechung zum DBA SchweizEntgelt eines leitenden Angestellten bei überwiegender Tätigkeit außerhalb der Schweiz
Macht die Schweiz von ihrem Besteuerungsrecht laut DBA Gebrauch, darf die unter Art. 15 Abs. 4 DBA-Schweiz fallende Tätigkeit eines in Deutschland ansässigen leitenden Angestellten für eine schweizerische Kapitalgesellschaft auch dann nicht in Deutschland besteuert werden, wenn die Arbeitsausübung tatsächlich überwiegend außerhalb der Schweiz stattfindet.
Macht die Schweiz von ihrem Besteuerungsrecht laut DBA Gebrauch, darf die unter Art. 15 Abs. 4 DBA-Schweiz fallende Tätigkeit eines in Deutschland ansässigen leitenden Angestellten für eine schweizerische Kapitalgesellschaft auch dann nicht in Deutschland besteuert werden, wenn die Arbeitsausübung tatsächlich überwiegend außerhalb der Schweiz stattfindet. Mit dieser Entscheidung bestätigte der BFH seine Rechtsauffassung.
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AUSGABE: LGP 3/2010, S. 44 · ID: 134060