Logo IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft
Anmelden
  1. Startseite
  2. LGP Löhne und Gehälter professionell
  3. Aufwendungen für den Diensthund eines Polizei-Hundeführers

Werbungskosten Aufwendungen für den Diensthund eines Polizei-Hundeführers

Abo-Inhalt05.03.20102 Min. Lesedauer IWW

Betreut ein Polizei-Hundeführer seinen Diensthund zu Hause, kann er die Aufwendungen für Futter, Zubehör und Hundeplatztraining als Werbungskosten geltend machen, soweit sie das vom Arbeitgeber gezahlte monatliche Hundegeld übersteigen.

Betreut ein Polizei-Hundeführer seinen Diensthund zu Hause, kann er die Aufwendungen für Futter, Zubehör und Hundeplatztraining als Werbungskosten geltend machen, soweit sie das vom Arbeitgeber gezahlte monatliche Hundegeld übersteigen. Das Finanzamt wollte die Aufwendungen nicht anerkennen, weil der Hund Teil der privaten Lebensführung des Hundeshalters sei. Das sah das Finanzgericht Niedersachsen anders. Der Diensthund ist ein Arbeitsmittel für den Hundeführer. Er ist laut Dienstanweisung gehalten, den Hund zu Hause zu betreuen und auszubilden, eine private Nutzung ist ihm aber untersagt.

Weiter mit Account

  • Alle Beiträge bei AS Advostart ohne Einschränkung verfügbar
  • Zugriff auf den AS-Kompass
  • Einmalige Registrierung für alle IWW-Websites
Kostenlos registrierenEinloggen

AUSGABE: LGP 3/2010, S. 40 · ID: 134056

Drucken
Zitieren

Beitrag teilen

Link
E-Mail
X
LinkedIn
Xing
Mehr zu diesen Themen
Heft-Reader
2010
Logo IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft
Praxiswissen auf den Punkt gebracht
Bildrechte