BFH mit klarer Ansage Die betriebliche Einrichtung eines Kundenist keine regelmäßige Arbeitsstätte
Viele Arbeitnehmer arbeiten nicht in einer betrieblichen Einrichtung ihres Arbeitgebers, sondern über längere Zeit direkt bei einem Kunden. Der BFH hat jetzt klargestellt, dass die Arbeit bei einem Kunden in der Regel keine regelmäßige Arbeitsstätte begründet.
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AUSGABE: LGP 11/2008, S. 186 · ID: 122731