Gesetzliche Regelung versus vertragliche VereinbarungDer Abfindungsanspruch nach § 1a KSchG im Verhältnis zur vereinbarten Abfindung
Das Verhältnis des Abfindungsanspruchs nach § 1a Kündigungsschutzgesetz (KSchG) zu einer - wie auch immer - vereinbarten Abfindung beleuchtet das LAG Baden-Württemberg. Quintessenz: Eine vertraglich vereinbarte Abfindung schließt § 1a KSchG aus.
Die gesetzliche Regelung in § 1a KSchG
Weiter mit Account
- Alle Beiträge bei AS Advostart ohne Einschränkung verfügbar
- Zugriff auf den AS-Kompass
- Einmalige Registrierung für alle IWW-Websites
AUSGABE: LGP 4/2007, S. 71 · ID: 87919