Anwendbarkeit des KSchGAuf die Organstellung kommt es an: Kündigungsschutz auch bei Ex-Geschäftsführer möglich!
| Das LAG Hessen (28.2.25, 14 SLa 578/24, Abruf-Nr. 248785) entschied, dass ein ehemaliger GmbH-Geschäftsführer nach seiner Abberufung wieder voll dem arbeitsrechtlichen Kündigungsschutz nach dem KSchG unterliegt. Die Ausnahme des § 14 Abs. 1 Nr. 1 KSchG kommt nicht mehr in Betracht, wenn die Abberufung bei Zugang der Kündigung bereits erfolgt war. Der folgende Beitrag erläutert, worauf in der Praxis geachtet werden sollte. |
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AUSGABE: AA 7/2025, S. 123 · ID: 50459337

