Arbeitgeber muss sofort tätig werdenDas Auswerten eines Lohnsteuerhaftungsbescheids vermeidet Säumniszuschläge!
Arbeitgeber müssen sicherstellen, dass ein Lohnsteuerhaftungsbescheid im Hinblick auf sozialversicherungsrechtliche Beitragspflichten ausgewertet wird. Denn erfolgt die Auswertung erst im Rahmen einer Sozialversicherungsprüfung werden Säumniszuschläge fällig und es drohen strafrechtliche Konsequenzen.
Arbeitgeber müssen sicherstellen, dass ein Lohnsteuerhaftungsbescheid im Hinblick auf sozialversicherungsrechtliche Beitragspflichten ausgewertet wird. Denn erfolgt die Auswertung erst im Rahmen einer Sozialversicherungsprüfung werden Säumniszuschläge fällig und es drohen strafrechtliche Konsequenzen.
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AUSGABE: LGP 7/2009, S. 118 · ID: 128304