BFH entscheidet zur AusgabenseiteBewirtungsaufwendungen eines Arbeitnehmers können Werbungskosten sein
Bewirtungsaufwendungen, die einem Bundeswehrgeneral für einen Empfang aus Anlass der Kommandoübergabe und der Verabschiedung in den Ruhestand entstehen, können als Werbungskosten zu berücksichtigen sein (BFH, Urteil vom 11.1.2007, Az: VI R 52/03; Abruf-Nr. 070563070563).
Sachverhalt
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AUSGABE: LGP 4/2007, S. 70 · ID: 87918