Aktienoptionen/MitarbeiterbeteiligungBAG kippt Verfallsklausel für Aktienoptionen nach Kündigung und ändert so Rechtsprechung
| „Gevestete“ Mitarbeiter-Aktienoptionen dürfen nach einer Kündigung durch den Arbeitnehmer nicht sofort oder beschleunigt verfallen. Das hat das BAG entschieden und damit seine bisherige Rechtsprechung geändert. Die neue Rechtsauffassung hat weitreichende Konsequenzen für Mitarbeiterbeteiligungsprogramme. |
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AUSGABE: LGP 9/2025, S. 199 · ID: 50373212