LohnsteuerpauschalierungBei Betriebsveranstaltungen Lohnsteuer optimal pauschalieren und Steuervorteile geschickt nutzen
| Normalerweise erfolgt der Steuerabzug nach den ELStAM des Arbeitnehmers. Gemäß § 40 Abs. 2 EStG ist es aber auch möglich, in vielen Varianten die Steuer pauschal zu erheben. Der Vorteil: Die Besteuerung wird vereinfacht, Sozialabgaben entfallen, der Arbeitnehmer erhält einen realen Nettovorteil. LGP nimmt die Lohnsteuerpauschalierung daher in einer Beitragsserie in den Fokus. Der abschließende Teil 9 der Serie beschäftigt sich mit der Lohnsteuerpauschalierung für Betriebsveranstaltungen und berücksichtigt dabei auch die neueste Rechtsprechung. |
Inhaltsverzeichnis
- Gesetzliche Regelung zu Betriebsveranstaltungen seit 2015
- Betriebsveranstaltung und Arbeitslohn
- Pauschalierung bei Betriebsveranstaltungen auch möglich
- So ermittelt sich der zu pauschalierende Betrag im Detail
- Rückwirkende Pauschalbesteuerung als lukrativer Ausweg
- Prüf- und Rechenschema für Betriebsveranstaltungen
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AUSGABE: LGP 9/2025, S. 184 · ID: 50506045