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Aktienoptionen/MitarbeiterbeteiligungBAG kippt Verfallsklausel für Aktienoptionen nach Kündigung und ändert so Rechtsprechung

Abo-Inhalt08.04.202511 Min. LesedauerVon Rechtsanwalt Marco Stahn, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Baker Tilly Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Frankfurt am Main

| „Gevestete“ Mitarbeiter-Aktienoptionen dürfen nach einer Kündigung durch den Arbeitnehmer nicht sofort oder beschleunigt verfallen. Das hat das BAG entschieden und damit seine bisherige Rechtsprechung geändert. Die neue Rechtsauffassung hat weitreichende Konsequenzen für Mitarbeiterbeteiligungsprogramme. |

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AUSGABE: LGP 9/2025, S. 199 · ID: 50373212

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