A1-BescheinigungArbeiten im europäischen Ausland: Wann eine A1-Bescheinigung notwendig ist
| Nicht selten kommt es vor, dass Arbeitnehmer, die bei einem Arbeitgeber in Deutschland beschäftigt sind, vorübergehend Arbeiten im europäischen Ausland erledigen und dafür eine A1-Bescheinigung brauchen. Ob die Bescheinigung bei grenzüberschreitender Erwerbstätigkeit vorliegt, wird aktuell verstärkt geprüft. LGP nimmt dies zum Anlass, das Thema A1-Bescheinigung einmal komplett aufzurollen. |
Inhaltsverzeichnis
- A1-Bescheinigung – dazu dient sie
- Dieser Personenkreis braucht eine A1-Bescheinigung
- Der „persönliche Geltungsbereich“ muss erfüllt sein
- A1-Bescheinigung und Zeitpunkt der Beantragung
- Wer die A1-Bescheinigung wie beantragt
- Wo die A1-Bescheinigung beantragt wird
- Sonderfall: A1-Bescheinigung und Mehrfacherwerbstätigkeit
- Sonderfall: A1-Bescheinigung und Transitland
- Sonderfall: Grenzüberschreitende Telearbeit und A1-Thema
- Sanktionen bei fehlender A1-Bescheinigung
- Änderungen in der gesetzlichen Rentenversicherung ab 2026
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AUSGABE: LGP 9/2025, S. 191 · ID: 50454618