Das sind die neuen SV-rechtlichen Vorgaben bei Auslandseinsätzen in Abkommensstaaten
Top-BeitragAbo-Inhalt01.01.20267 Min. LesedauerVon Kerstin Kind, Director und Rentenberaterin, WTS GmbH, Frankfurt
Favorit hinzufügen
Hinweis an Redaktion kontakt@iww.de
Gesetzesänderungen
Seit 01.01.2026 ist das elektronische Antrags- und Bescheinigungsverfahren nach § 106c SGB IV in Kraft getreten. Es gilt nun auch für alle Staaten mit bilateralen Sozialversicherungsabkommen. Die Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung – Ausland (DVKA) hat die Einführung des digitalen Verfahrens zum Anlass genommen, die Abkommen und deren praktische Anwendung zu prüfen. LGP erläutert die wichtigsten Neuerungen bei Arbeitnehmereinsätzen in Ländern mit Sozialversicherungsabkommen.
Weiter mit Account
- Alle Beiträge bei AS Advostart ohne Einschränkung verfügbar
- Zugriff auf den AS-Kompass
- Einmalige Registrierung für alle IWW-Websites
AUSGABE: LGP 1/2026, S. 31 · ID: 50638056