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Das sind die neuen SV-rechtlichen Vorgaben bei Auslandseinsätzen in Abkommensstaaten

Top-BeitragAbo-Inhalt01.01.20267 Min. LesedauerVon Kerstin Kind, Director und Rentenberaterin, WTS GmbH, Frankfurt

Gesetzesänderungen

Seit 01.01.2026 ist das elektronische Antrags- und Bescheinigungsverfahren nach § 106c SGB IV in Kraft getreten. Es gilt nun auch für alle Staaten mit bilateralen Sozialversicherungsabkommen. Die Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung – Ausland (DVKA) hat die Einführung des digitalen Verfahrens zum Anlass genommen, die Abkommen und deren praktische Anwendung zu prüfen. LGP erläutert die wichtigsten Neuerungen bei Arbeitnehmereinsätzen in Ländern mit Sozialversicherungsabkommen.

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AUSGABE: LGP 1/2026, S. 31 · ID: 50638056

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