AbgabenordnungZugangsvermutung des § 122 Abs. 2 Nr. 1 AO greift auch, wenn Zustellung nicht jeden Werktag erfolgt
| Der BFH hat entschieden, dass es für die Zugangsfiktion des § 122 Abs. 2 Nr. 1 AO unerheblich ist, ob innerhalb der Dreitagesfrist – ab 1.1.25 Viertagesfrist – an einem Werktag vom Postdienstleister keine Zustellung vorgenommen wird (BFH 20.2.25, VI R 18/22). |
Sachverhalt
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AUSGABE: KP 10/2025, S. 187 · ID: 50415378